WLAN-Urteil: BGH stärkt Rechteinhaber auf breiter Front

Berlin – Eine detaillierte Analyse des BGH-Urteils zur WLAN-Haftung zeigt laut Bundesverband Musikindustrie (BVMI): Die Bundesrichter haben die Position von Rechteinhabern auf breiter Front gestärkt. So ist überraschenderweise entgegen der zunächst veröffentlichten Pressemitteilung eine Deckelung der Anwaltsgebühren auf 100 Euro nach § 97a Abs. 2 UrhG in der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung gar nicht erwähnt.

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