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Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten festgezurrt

Montag, 19. April 2010

Auf eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 10 Cent je USB-Stick und Speicherkarte hatten sich der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) – der rund 20 Hersteller und Importeure vertritt – und die Verwertungsgesellschaften schon im Mai vergangenen Jahres geeinigt. Zur Vertragsunterzeichnung kam es jedoch erst zum Jahreswechsel. Nach Einschätzung des IM zögerte die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) den Abschluss hinaus, um eine gesamtvertragliche Einigung auch in der Streitsache PC-Abgabe anzustreben.

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GEMA-Gebühr auch auf USB-Sticks

Mittwoch, 27. August 2008

Eine zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Novelle des deutschen Urheberrechts sorgt für Verwirrung und Wettbewerbsverzerrungen. Seit Anfang des Jahres müssen Inverkehrbringer von Speichermedien wie USB-Sticks, SD-Cards und Festplatten auf dem deutschen Markt eine Urheberrechtsabgabe zahlen, wie sie schon seit geraumer Zeit für CD-Rohlinge und Abspielgeräte an die GEMA abgeführt wird. Das schwierige an der neuen Situation ist jedoch, dass die Gebührensätze für die erweiterte Liste der vergütungspflichtigen Medien noch nicht festgelegt wurde!Das liegt an einer weiteren Neuerung des §54 UrhG: es legt nicht mehr der Gesetzgeber die Abgabenhöhe fest, sondern die ist nun zwischen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, kurz ZPÜ, und den Verbänden der Hersteller und Importeure auszuhandeln. Dass sich hier eine Einigung hinziehen kann, muss wohl nicht erwähnt werden.