EU-Urteil gegen pauschale Urheberrechtsabgabe
Freitag, 22. Oktober 2010Nach der EU-Richtlinie 2001/29/EG (PDF) dürfen grundsätzlich nur Urheber, Künstler und Hersteller ihre Ton- und Bildwerke vervielfältigen. Mitgliedsstaaten können jedoch private Kopien gestatten, wenn sie gleichzeitig den Rechteinhabern einen “gerechten Ausgleich” dafür gewähren. Dies geschieht unter anderem in Deutschland, Frankreich und Spanien durch eine “Urheberrechtsabgabe”, die auf Medien wie CD-Rohlinge und auf Geräte wie Drucker zu bezahlen ist.
