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Live-Internetinhalte künftig als lizenzpflichtiger Rundfunk

Dienstag, 22. Juli 2008

Die Kanzlei-Infos berichteten bereits mehrfach in der Vergangenheit über das absurde Verhalten der staatlichen Stellen, Internetinhalte bei 500 gleichzeitigen Zugriffen oder mehr als Rundfunk und somit als genehmigungspflichtig einzustufen. Vgl. unsere Kanzlei-Infos v. 18.11.2007 und unseren Podcast “Law-Podcasting: Sind Podcasts und Vodcasts rundfunkrechtlich zulassungspflichtig?”.

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