Rapidshare muss nicht gegen Linksammlungen vorgehen
Freitag, 23. Juli 2010Das OLG Düsseldorf hält Wortfilter wie vom Kläger Capelight Pictures gefordert, für überzogen. Damit würden berechtigte Privatkopien behindert.
Das OLG Düsseldorf hält Wortfilter wie vom Kläger Capelight Pictures gefordert, für überzogen. Damit würden berechtigte Privatkopien behindert.
Ein Gericht in Kalifornien muss sich mit einer Klage des Suchmaschinenbetreibers Google gegen ein Plattenlabel namens Blue Destiny Records auseinandersetzen. Google verlangt von dem Gericht die Feststellung, dass mit Suchmaschinenlinks, die auf Downloadmöglichkeiten bei dem Sharhoster Rapidshare verweisen, keine Urheberrechte des Labels verletzt werden.
Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Rapid Share erlassen, diese am 04. Februar 2010 zugestellt wurde. Mit der einstweiligen Verfügung ist es dem One-Click-Hoster nun untersagt, insgesamt zwölf Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus auf www.rapidshare.com öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen.
Cham (Schweiz)/Nottingham – Das neue Album der Band Gamba Bombs, “Tales From The Grave In Space” (Earache Records), gibt es kostenlos: In Zusammenarbeit mit RapidShare stellt Earache das Werk auf der Label-Seite kostenlos zum Download zur Verfügung.
Ziel der Aktion ist es, so das britische Label Earache Records, möglichst viele Fans zu Live-Konzerten der Band zu locken und so den Verkauf von Konzerttickets zu fördern. Bereits am ersten Tag des Angebots wurde das Album mehr als 10.000 Mal über RapidShare auf den Rechner geladen. Darüber hinaus verzeichnete Earache mehr als 30.000 Downloads von anderen Internetseiten. Das Vorgänger-Album hatte im “Normalverkauf” lediglich 7.000 Kopien innerhalb von einem Jahr umgesetzt.