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Filesharing-Prozess: Richterin legt Urteilsbegründung vor

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Schlechte Noten für den Professor: In dem Zivilverfahren gegen den US-Studenten Joel Tenenbaum hat die vorsitzende Richterin das schriftliche Urteil vorgelegt. Im August hatte das Gericht Tenenbaum der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in 30 Fällen für schuldig befunden und die Geschworenen den Schadensersatz auf 675.000 US-Dollar (450.000 Euro) festgesetzt. In ihrem abschließenden Urteil bestätigt Richterin Nancy Gertner den Schuldspruch und entscheidet über weitere Unterlassungsforderungen der klagenden US-Musikunternehmen. Gertners schriftliche Begründung ist darüber hinausauch eine Standpauke für Tenenbaums Verteidigung unter Führung von Harvard-Professor Charles Nesson.

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