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BGH-Urteil: GEMA prüft Konsequenzen für die Rechtewahrnehmung

Montag, 14. Dezember 2009

München – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Verfahren zur Lizenzierung von Eigenwerbung einer Werbeagentur überraschend entschieden, dass die GEMA derzeit nicht berechtigt ist, Rechte ihrer Mitglieder für die Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen. Die GEMA bereitet nun kurzfristige Maßnahmen vor, um substantielle Beeinträchtigungen für Rechteinhaber und Nutzer zu verhindern.

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