Der Bundesgerichtshof hat über die Honorare von Übersetzern entschieden. Es handelt sich dabei um eine Grundsatzentscheidung. Nach dem Urteil haben Übersetzer einen Anspruch auf eine Erfolgsbeteiligung neben dem grundsätzlichen Garantiehonorar. Ab 5000 verkauften Exemplaren können Übersetzer zukünftig eine Beteiligung von 0,4% für Taschenbücher und 0,8% für Hardcover verlangen. Die in der Branche üblichen Seitenhonorare hielten die Richter für angemessen, jedoch sollen die Übersetzer auch an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Arbeit beteiligt werden.
Der Lizenznettoerlös muss zwischen Verlag und Übersetzer geteilt werden. Dies betrifft z.B. Nutzungsrechte, die ein Verlag Dritten einräumt. Geklagt hatte eine Übersetzerin, die sich gegenüber einem Verlag zur Übersetzung zweier Bücher aus dem Englischen ins Deutsche verpflichtete und alle ihre Rechte an den Verlag abtrat. Das Honorar von 15 Euro je Seite hielt sie für unangemessen und verlangte eine Vertragsänderung.
http://www.boersenblatt.net/341724/?t=newsletter