Keine Rundfunkgebühr für PC
Montag, 26. Oktober 200923. Oktober 2009 Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat die Hoffnung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gedämpft, auch für den Fernseh- und Radioempfang über Computer Gebühren kassieren zu können. Sie gab der Klage eines Informatikers statt, der einen zusätzlichen Obolus für die PC im Arbeitszimmer seines Hauses nicht hatte zahlen wollen. Der Hessische Rundfunk (HR) muss nun versuchen, die Forderung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof durchzusetzen. Die Kammer ließ die Berufung zu (Aktenzeichen 11 K 1310/08.F(V)).
