Gericht: 15 Euro pro Song Schadensersatz für Filesharing
Donnerstag, 28. Oktober 2010Ein Jugendlicher, der zwei Musikstücke in eine Internet-Tauschbörse eingestellt hatte, muss den betroffenen Rechteinhabern insgesamt 30 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Hamburg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Die klagenden Musikverlage hatten eine Summe von insgesamt 600 Euro gefordert.
