Grundsatzbeschluss gegen Rapidshare
Montag, 22. März 2010Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Rapid Share erlassen, diese am 04. Februar 2010 zugestellt wurde. Mit der einstweiligen Verfügung ist es dem One-Click-Hoster nun untersagt, insgesamt zwölf Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus auf www.rapidshare.com öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen.
