Peterson und Brightman setzen sich gegen YouTube durch

Noch Ende August hatte das Landgericht Hamburg einen Antrag der GEMA auf eine Einstweilige Verfügung gegen YouTube “mangels Eilbedürftigkeit” abgelehnt. Nun können die Kreativen an anderer Stelle einen Erfolg im Streit mit dem Google-Portal verbuchen: So hat das Landgericht Hamburg nun die YouTube-Plattform und den Google-Mutterkonzern dazu verurteilt, drei Stücke von Sarah Brightman vom Portal zu nehmen und der britischen Sängerin Schadensersatz zu zahlen.

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