Live-Internetinhalte künftig als lizenzpflichtiger Rundfunk
Die Kanzlei-Infos berichteten bereits mehrfach in der Vergangenheit über das absurde Verhalten der staatlichen Stellen, Internetinhalte bei 500 gleichzeitigen Zugriffen oder mehr als Rundfunk und somit als genehmigungspflichtig einzustufen. Vgl. unsere Kanzlei-Infos v. 18.11.2007 und unseren Podcast “Law-Podcasting: Sind Podcasts und Vodcasts rundfunkrechtlich zulassungspflichtig?”.
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Schlagworte: Podcast, Rundfunk, Streaming
Dieser Beitrag wurde vor am Dienstag, 22. Juli 2008 um 10:25 Uhr veröffentlicht und unter Uncategorized gespeichert. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.
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