Grundsatzbeschluss gegen Rapidshare

Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Rapid Share erlassen, diese am 04. Februar 2010 zugestellt wurde. Mit der einstweiligen Verfügung ist es dem One-Click-Hoster nun untersagt, insgesamt zwölf Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus auf www.rapidshare.com öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen.

Zum Artikel

Related Posts

Schlagworte: , , , ,

Kommentieren ist momentan nicht möglich.