GEMA zieht Konsequenzen aus BGH-Werbe-Urteil

Berlin – Auf der heutigen außerordentlichen Mitgliederversammlung haben über 300 GEMA-Berechtigte eine Änderung des Berechtigungsvertrages beschlossen. Damit reagiert die GEMA auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2009 zur Nutzung von Musik für Werbezwecke. Der Berechtigungsvertrag wird dahingehend geändert, dass alle der GEMA übertragenen Nutzungsrechte um die für Werbezwecke erweitert werden. Die bisherige zweistufige Lizenzierungspraxis soll erhalten bleiben. Dass heißt, die Befugnis ein Werk als Werbemusik zu verwenden, verbleibt beim Rechteinhaber. Die Rechte für die spätere Nutzung – zum Beispiel durch die Sendung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung eines Werbespots – werden durch die GEMA wahrgenommen.

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