GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
München – In ihrem Kampf für eine legale Nutzung ihres Repertoires im Internet war die GEMA erneut erfolgreich. Das Landgericht Hamburg hat nun die am 17. Februar 2010 verhandelte einstweilige Verfügung gegen den Zugangsanbieter UseNeXT zum sogenannten Usenet erlassen. Die Unterlassungsverfügung erfasst 100 Werke des GEMA-Repertoires. Die Entscheidung des LG Hamburg bedeutet laut GEMA letztlich eine erweiterte Haftung für Zugangsvermittler: Diese haften nicht nur, wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen, heißt es dazu.
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Schlagworte: GEMA, Hamburg, Unterlassungsverfügung, UseNeXt












