Viacom geht gegen Google in Berufung
Donnerstag, 12. August 2010Viacom legt Berufung gegen die Abweisung der Milliarden-Klage im Streit um urheberrechtlich geschützte Videos auf YouTube beim Bezirksgericht New York ein.
Viacom legt Berufung gegen die Abweisung der Milliarden-Klage im Streit um urheberrechtlich geschützte Videos auf YouTube beim Bezirksgericht New York ein.
Neben Aufklärungskampagnen vor allem für Jugendliche und Warnhinweisen sollen auch Strafrechtsvorschriften bei Urheberrechtsverletzungen verschärft werden.
… und nimmt Provider in die Verantwortung
Die deutsche Musikindustrie sieht in der gestrigen Grundsatzrede von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zahlreiche positive Ansätze für eine Stärkung des Urheberrechts in der digitalen Welt. „Die Justizministerin hat ein klares Bekenntnis für ein starkes Urheberrecht für Kreative und Produzenten abgegeben und der Gratiskultur im Internet eine Absage erteilt“, sagte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. am Dienstag in Berlin.
Berlin – Eine detaillierte Analyse des BGH-Urteils zur WLAN-Haftung zeigt laut Bundesverband Musikindustrie (BVMI): Die Bundesrichter haben die Position von Rechteinhabern auf breiter Front gestärkt. So ist überraschenderweise entgegen der zunächst veröffentlichten Pressemitteilung eine Deckelung der Anwaltsgebühren auf 100 Euro nach § 97a Abs. 2 UrhG in der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung gar nicht erwähnt.
Verbesserungen des Urheberrechts, die Diskussion aktueller GEMA-Themen und drohende Sparmaßnahmen im Bereich der Kulturförderung stehen auf der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung desDeutschen Musikverleger-Verbands (DMV) am 7. und 8. Juni in Essen.
Auf eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 10 Cent je USB-Stick und Speicherkarte hatten sich der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) – der rund 20 Hersteller und Importeure vertritt – und die Verwertungsgesellschaften schon im Mai vergangenen Jahres geeinigt. Zur Vertragsunterzeichnung kam es jedoch erst zum Jahreswechsel. Nach Einschätzung des IM zögerte die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) den Abschluss hinaus, um eine gesamtvertragliche Einigung auch in der Streitsache PC-Abgabe anzustreben.
Deutschland setzt sich gemeinsam mit 13 anderen EU-Mitgliedsstaaten für mehr Transparenz bei den Verhandlungen zum geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ein. Das teilte ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) auf Anfrage von heise online mit. Anders lautende Berichte unter anderem von Verhandlungsbeobachtern aus den Niederlanden rühren laut dem Sprecher vermutlich daher, dass das Ministerium hier einen Kurswechsel vollzogen und sich erst kürzlich der Erklärung der “Friends of Transparency” unter den EU-Mitgliedsstaaten angeschlossen habe.
Den am 23. Dezember 2009 erzielten “Kompromiss” zur Urheberrechtsabgabe auf PCs begrüßen die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ), der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) sowie “Interessensvertreter der Kreativen” hierzulande ausdrücklich. Die Neue Musikzeitung Online beispielsweise lobt die Einigung “als wichtigen Schritt zur gerechten Entlohnung der Kulturschaffenden”. Die Konsequenzen der von einigen wenigen PC-Herstellern herbeigeführten Vereinbarung für die IT-Branche wie auch für Verbraucher sind jedoch noch keineswegs abschließend geklärt.
London – Zum Schutz des geistigen Eigentums gegen Internet-Piraterie haben sich verschiedene Organisationen zusammengeschlossen, um gemeinsam mehr Druck ausüben zu können, berichtet der britische “Telegraph”. Die neue Interessengemeinschaft nennt sich European Audiovisual Social Dialogue Committee (EASDC).
Paris – Das französische Three-Strikes-Gesetz, das Internet-Sperren für hartnäckige File-Sharer vorsieht, soll laut dem Branchenmagazin “Billboard” nun doch erst im April in Kraft treten. Zunächst sei geplant, dass sich noch die Datenschutzbehörde Cnil mit dem Gesetz befasst. Das Regelwerk zur Bekämpfung von Musikpiraterie sollte ursprünglich bereits im Januar Gültigkeit erlangen.