Bushido des Plagiats für schuldig befunden
Hamburg – Das Hamburger Landgericht hat Bushido für schuldig befunden, bei 13 seiner Tracks fremde Songfragmente plagiiert zu haben, berichtet die “Frankfurter Allgemeine”. Der Rapper soll den geschädigten Musikern, der wenig bekannten französischen Gothic-Band Dark Sanctuary, nun 63.000 Euro Schadensersatz zahlen. Zudem müssen elf Alben beziehungsweise Sampler aus dem Handel genommen und geschreddert werden.
Das Gericht hat festgestellt, dass Bushido unter anderem bei “Bloodsport”, “Goldrapper”, “Es ist ok” und “Wieder von der Skyline zum Bordstein zurück” sogenannte Loops aus Songfragmenten der Franzosen benutzt hat. Von seinem Erfolgsalbum “Von der Skyline zum Bordstein zurück” wurden acht Tracks als Plagiate eingestuft. Richter Bolko Rachow bemängelte insbesondere, dass der Rapper teils brutale Liedtexte über die plagiierten Songfragmente gelegt hatte: “Da hätte man fünfmal fragen müssen. (…) Bushido hat sich mit fremden Federn geschmückt.”
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Schlagworte: Bushido, Dark Sanctuary, Plagiat, Schadensersatz, schuldig












