BGH-Urteil: GEMA nicht berechtigt, Geld für Werbespots einzufordern
München – Die GEMA ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs, das bereits im Juni dieses Jahres gefällt wurde, nicht berechtigt, Vergütungen für Werbespots zu beanspruchen. Laut “Süddeutsche Zeitung” ging es dabei um eine “eher unbedeutende Auseinandersetzung” zwischen der Werbeagentur Heye und der GEMA. Doch die Urteilsbegründung, die erst am 26. November publik gemacht wurde, könnte, so die “SZ” “von großer Bedeutung für die gesamte deutsche Werbewirtschaft sowie für Internet-Angebote, Fernseh- und Radiosender sein”.
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Schlagworte: BGH, Fernsehsender, GEMA, Heye, Radiosender, Urteil, Werbespots












