Archiv für Dezember 2008

Warner entzieht YouTube Videorechte

Montag, 22. Dezember 2008

Die Verhandlungen zwischen Google und Warner Music sind vorerst gescheitert: Der amerikanische Major stellt Videos seiner Künstler nicht länger auf dem Google-Portal YouTube zur Verfügung. Warner verlangt eine höhere Beteiligung an den Werbeeinnahmen der Videoplattform und hat am 20. Dezember begonnen, alle Inhalte seiner Künstler vom Portal zu nehmen.Zum Artikel

 

Deutsche Behörden stellten 27.000 Raubkopien im Jahr 2008 sicher

Montag, 22. Dezember 2008

Deutsche Strafverfolgungsbehörden haben nach Angaben des Bundesverbands Musikindustrie im Jahr 2008 knapp 27.000 Raubkopien auf CD, CD-ROM und DVD sichergestellt. Erst kürzlich schlug die Kriminalpolizei bei Razzia auf einem Christkindlmarkt im hessischen Limburg zu.Zum Artikel

 

Youtube muss Musikvideos löschen

Montag, 22. Dezember 2008

Youtube, die weltweit größte Videoplattform im Internet, muss Musikvideos löschen. Grund sind gescheiterte Vertragsverhandlungen zwischen der Warner Music Group, einem der vier größten Musikkonzerne, und Youtube. Wie immer geht es dabei um viel Geld.

Die Folgen für das Musikgeschäft

Bereits am Wochenende waren zahlreiche Videos internationaler Stars wie Madonna, R.E.M. oder Led Zeppelin gesperrt. Warner will stärker von den Werbeeinnahmen profitieren. Experten schätzen, dass einzelne Musikkonzerne auf diese Art rund 100 Millionen US-Dollar jährlich erwirtschaften.

Youtube wurde 2006 vom Internetkonzern Google für 1,65 Milliarden Dollar gekauft und hat weltweit mehrere Millionen Nutzer. Es ist die wichtigste Plattform für Musikvideos und hat dem Musiksender MTV längst den Rang abgelaufen. „Wir können keine Bedingungen akzeptieren, die die Musikproduzenten nicht angemessen für ihre Arbeit entschädigen“, heißt es bei Warner. Betroffen sind Videos von renommierten Pop-Musikern; aber auch deutsche Bands und Musiker, die bei Warner unter Vertrag stehen, sind sehr wahrscheinlich betroffen.

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BGH: GEMA-Lizenz reicht üblicherweise für die Nutzung eines Musikstücks als Klingelton aus

Donnerstag, 18. Dezember 2008

Die Nutzung eines Musikwerkes als Handy-Klingelton ist im Normalfall von der Lizenz der GEMA gedeckt. Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18. Dezember 2008 (Az.: I ZR 23/06, Veröffentlichung in der ZUM folgt) festgestellt hat, umfasst der GEMA-Berechtigungsvertrag in seinen Fassungen ab dem Jahr 2002 die Einräumung sämtlicher hierfür erforderlichen Rechte. Daher bedürfe es keiner weiteren Einwilligung des Komponisten, so die Karlsruher Richter. Dies gelte auch dann, wenn das Musikwerke – was üblich und vorhersehbar sei – zur Verwendung als Klingelton umgestaltet und gekürzt werden müssen. Ebenfalls sei bekannt, dass ein Rufton möglicherweise nur aus Teilausschnitten des Musikstückes bestehe, die sich stetig wiederholen und deren Wiedergabe bei der Annahme des Anrufs unterbrochen werde.

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Nokia-Manager kündigt Ausbau von “Comes With Music” an

Mittwoch, 17. Dezember 2008

Tero Ojanperä, als Senior Vice President Entertainment & Communities für das Unterhaltungsgeschäft der Finnen verantwortlich, will binnen der kommenden zehn Wochen “Comes With Music”-Angebote in Singapur und Australien auf den Markt bringen. Der asiatische Markt sei für mobile Musikangebote von besonders großem Interesse, außerdem sei die Entwicklung des Angebots in diesen beiden Ländern nun in die entscheidende Phase getreten.

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